Rentner oder kurz davor?

Sie haben Fragen zu Ihrer Rente? 

Sie sind bereits Rentnerin oder Rentner und es bestehen Fragen? Dann nehmen Sie am besten telefonisch Kontakt mit uns auf (0251 74998-62). So lässt sich schnell und einfach Ihr Anliegen lösen.

Durch das Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben startet ein neuer Lebensabschnitt. Wir begleiten Sie und unterstützen Sie bei der Entscheidung - ob Rente oder Kapital.

Merkblatt für Altersrente und Steuern (385 kB)

Leitfaden für zukünftige Leistungsempfänger (822 kB)

FAQ Leistungsempfänger (142 kB)

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Hier finden Sie wichtige Informationen.

Lebenslange Rente

Renten werden in Form einer lebenslangen Altersrente, die auch vor dem regulären Rentenbeginn zur Auszahlung kommen kann oder als Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod eines Mitgliedes oder eines Rentenempfängers als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente gewährt. Eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG werden Ehegatten gleichgestellt. In unserem uniFLEX Tarif sind auch die Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft zusätzlich abgesichert. Welche Leistung wir im Einzelfall zahlen, ist von Ihrer vereinbarten Vorsorge im Leistungszeitpunkt abhängig.

Einmalige Kapitalabfindung

Statt der lebenslangen Rentenzahlung können Sie sich zum Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Eine Kapitalabfindung ist möglich, wenn das Versicherungsverhältnis mindestens zwölf Jahre bestanden hat und der Antrag auf Kapitalabfindung mindestens drei Jahre (bei unserem uniFLEX Tarif sind es 11 Monate) vor Beginn der Rentenzahlung gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass bei Eintritt von Erwerbsminderung oder Tod vor dem Auszahlungstermin der Anspruch auf die Kapitalabfindung zu Gunsten der jeweiligen Rentenleistung verfällt.

Steuern und Sozialabgaben

Auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgungen werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Unsere Hinweise und Berechnungen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung Ihrer Leistungen sind nur vorläufige Werte. Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Abgaben Sie rechnen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.

Rente oder Kapital?

Es ist Ihre persönliche Entscheidung.

Prüfen Sie rechtzeitig vor Rentenbeginn, welche Leistung aus Ihrem Pensionskassen-Vertrag am besten zu Ihrer persönlichen Lebensplanung passt. Oft ist der Renteneintritt der ideale Zeitpunkt, um sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Häufig wird der Betrag auch benötigt, um Zahlungsverpflichtungen abzulösen. D.h. hier kann die einmalige Kapitalabfindung unterstützen.

 

Mit der lebenslangen Rentenleistung sichern Sie sich dagegen ein zusätzliches Einkommen, jeden Monat, so lange Sie leben. Was am besten zu Ihnen passt, entscheiden Sie.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei unseren älteren Tarifen eine bis zu dreijährige Antragsfrist einhalten müssen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag und Ihren Leistungen bei Rentenbeginn? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 

Bitte teilen Sie uns Ihre Mitglieds-Nummer, eine Rufnummer für die Kontaktaufnahme mit und eine Uhrzeit, zu wann wir Sie am besten erreichen können. Haben Sie bereits einen konkreten Rentenbeginn geplant, dann ist auch diese Information hilfreich für uns. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Beratungsgespräch - Rente oder Kapital?

FAQ

Für die termingerechte Auszahlung Ihrer Leistung benötigen wir von Ihnen vier Wochen vor dem Auszahlungstermin folgende Informationen:

  1. Krankenversicherungsstatus

  2. Kontoverbindung

  3. Steuer-Identifikationsnummer

  4. Kopie des Personalausweises

  5. Aktueller Nachweis über den Familienstand

  6. Kopie des Rentenbescheides oder schriftliche Abmeldung des Arbeitgebers.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, dann unterliegt Ihre Altersrente oder Kapitalabfindung der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie dagegen privat kranken- und pflegeversichert sein, gilt dies nicht.

Wenn wir Ihnen Ihre Rente zum ersten Mal auszahlen oder Sie sich für die Kapitalabfindung entscheiden, sind wir verpflichtet, Ihrer Krankenkasse diesen Versorgungsbezug zu melden. Sollte Ihre Rente kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein, übernehmen wir monatlich die Überweisung der Beiträge an Ihre Krankenkasse. Bei der Kapitalabfindung übernehmen wir dies nicht, hierzu meldet sich dann Ihre Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn bestimmte Freibeträge bzw. Freigrenzen überschritten werden. 

Renten- und Kapitalleistungen, die Sie von uns beziehen, sind grundsätzlich zu versteuern, jedoch steht dies Abhängigkeit zur abgeführten Beitragszahlung und Steuerbehandlung.

Steuern führen wir jedoch nicht für Sie ab. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Dazu erhalten Sie von uns im Frühjahr des Folgejahres und bei Änderungen der Rentenhöhe eine Leistungsmitteilung. Bei der Kapitalabfindung nehmen wir einmalig eine Meldung an Ihr Finanzamt vor.

In diesem Fall prüfen wir, ob Hinterbliebenenleistungen eingeschlossen sind. Falls ja und Sie haben eine Rente bei uns bezogen, zahlen wir im Todesfall Hinterbliebenenleistungen in Form einer Rente an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen aus.

Sobald Sie das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet haben - abhängig vom Beginn Ihres Pensionskassen-Vertrages - und Sie aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Sie auch vorzeitig Ihre Leistung abrufen. Sie können wählen zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalleistung. Gewisse zeitliche Mindestlaufzeiten sind jedoch bei der Kapitalleistung zu beachten.

Unser Team für Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionskassen-Vertrag? Sie stehen vor der Entscheidung Rente oder Kapital? Sie beziehen bereits Leistungen? Oder Sie haben ein anderes Anliegen?
Dann nehmen Sie bitte mit unserem Team Leistungen Kontakt auf.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie unter der Service-Rufnummer 0251 74998 62.

Fragen an das Team Leistung